Zwar verwenden wir des Öfteren den Ausdruck „Zweilandstadt“, wenn von Ulm & Neu-Ulm die Rede ist, geht es aber um die Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie, müssen sich die Bewohner der beiden Bundesländer je nach Aufenthalt auf unterschiedliche Regelungen einstellen.
Ulm und Neu-Ulm sind so stark miteinander verwoben, da vergisst man schon mal die Tatsache, dass die beiden Städte eigentlich verschiedenen Bundesländern angehören. Unterschiede waren im Alltag vor Corona eigentlich wenig spürbar – außer vielleicht beim früheren Ladenschluss der Supermärkte in Neu-Ulm und dem bayrischen Wappen auf dem Kfz-Kennzeichen. Ja sogar die öffentlichen Verkehrsmittel teilen sich die beiden Städte.
Eine sichtbare Grenze bildet die schöne Donau. Eine Trennlinie, die in Zeiten der Corona-Pandemie mehr denn je berücksichtigt werden muss. Denn viele Beschränkungen teilen sich Bayern und Baden-Württemberg zwar, es gibt jedoch auch einige gravierende Unterschiede, die dich am falschen Donauufer schon mal eine Stange Geld kosten können. Wir klären auf, was du wo darfst und was nicht (Stand: 14.04.2020).
Baden-Württemberg
Lebenswichtige Einkäufe & Arztbesuche: Zur eigenen Versorgung darfst du selbstverständlich nach draußen. Das gilt für Arztbesuche, Apothekengänge oder notwendige Einkäufe. Es ist außerdem erlaubt, Besorgungen für hilfsbedürftige Menschen wie Ältere oder weniger mobile Bürger zu erledigen oder ihnen bei anderen Tätigkeiten zur Hand zu gehen. Supermärkte, Drogerien und Wochenmärkte sind zu den üblichen Zeiten geöffnet und bieten die gewohnte Auswahl an Lebensmitteln an – natürlich nur, sofern nicht gerade eine Welle an Hamsterkäufern die Nudel- und Klopapier-Regale leergefegt hat ;).
Gang zur Arbeit: Wer in Betrieben arbeitet, die momentan noch geöffnet sein dürfen, hat das Recht, auch dorthin zu fahren. Zwar haben einige Unternehmen ihre Mitarbeiter bereits ins Home Office verfrachtet, aber es gibt auch viele Berufe, in denen das gar nicht möglich ist. So oder so darf man stets den Weg zur Arbeit antreten und kommt ohne Probleme auch wieder zurück.
Freizeit & Sport draußen: Sport- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Fitnessstudios, Kartbahnen, Museen und auch Clubs sind geschlossen. Für einen Spaziergang, sportliche Aktivitäten im Freien oder Motorradausflüge darf man aber jederzeit nach draußen. Das geht aber nur allein, zu zweit oder mit den im Haushalt lebenden Menschen, also Familienangehörigen oder WG-Partnern.
Treffen in der eigenen Wohnung: Hier sind bis zu fünf Personen erlaubt, die nicht deinem eigenen Hausstand angehören müssen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Infektionsgefahr bei fünf Menschen jedoch umso höher ist, empfehlen wir , die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und vielleicht dann doch lieber auf Videoanrufe umzusteigen. Die funktionieren übrigens mit erstaunlich vielen Teilnehmern auf Skype, Zoom oder WhatsApp!
Shopping: Läden, die nicht überlebenswichtig sind, wie z.B. Modegeschäfte, sind geschlossen. Viele Einzelhändler in der Umgebung bieten jedoch Abhol- oder Lieferservices für ihre Produkte an. In unserem Blogeintrag #shoplocal, aber #stayhome findest du Infos, welche Geschäfte daran teilnehmen. Baumärkte bleiben in Baden-Württemberg zudem ebenfalls geöffnet.
Gastronomie: Zahlreiche To-Go-Shops wie Dönerbuden, Eisdielen oder Bäckereien bleiben geöffnet – allerdings mit mindesten 1.5-2m Abstand zwischen den Kunden. Restaurants, Cafés und Bars aber sind für Gäste bis auf Weiteres geschlossen. Allerdings gibt es eine andere Möglichkeit, die lokale Gastronomie zu unterstützen. Viele Ulmer und Neu-Ulmer Gastronomen bieten einen Abhol-Service sowie Lieferdienste im Umkreis an. So musst du keineswegs auf dein Lieblingsgericht verzichten und meidest dabei gleichzeitig direkten Kontakt. In unserem Blogeintrag Hilf den Ulmer Gastros! kannst du sehen, welche Gastronomen mitmachen.
Öffentliche Transportmittel: Da der öffentliche Verkehr systemrelevant ist und z.B. für Einwohner ohne Auto unverzichtbar ist, darf man diese natürlich weiter nutzen. Zwar gibt es einen leicht angepassten Fahrplan von Bus, Bahn und Tram, verzichten musst du auf diese aber nicht. Informiere dich einfach über die DB- oder die DING-App, wann die nächste Abfahrt stattfindet.
Gottesdienste: Unaufschiebbare Messen wie zur Taufe, Eheschließung oder Beerdigung sind mit bis zu fünf Personen erlaubt. Gottesdienste mit der Gemeinde müssen jedoch bis auf Weiteres ausfallen, da sie die erlaubte Personenzahl übersteigen. Eine kleine Abhilfe schaffen hierbei aber Gottesdienste im TV sowie Live-Übertragungen unterschiedlicher Pastoren/Pfarrer im Internet.
Ehrenamtliche Hilfen: Blutspenden sind weiterhin erlaubt und auch wichtig! Das geht z.B. donnerstags beim Deutschen Roten Kreuz in Ulm am Eselsberg. Und wer hilfsbedürftigen Menschen des Öfteren ehrenamtlich unterstützt, darf das natürlich weiterhin. Dennoch ist das oberste Gebot zum Schutz aller Beteiligten wie üblich die Hygiene: viel Händewaschen und Vorsicht beim direkten Kontakt.
Weitere Infos sowie Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg findest du auf https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-fragen-und-antworten/
Bayern
Für Lebenswichtige Einkäufe & Arztbesuche sowie den Gang zur Arbeit und zurück nach Hause gelten in Bayern dieselben Regelungen wie in Baden-Württemberg.
Freizeit & Sport draußen: Sport- und Freizeiteinrichtungen wie z.B. Fitnessstudios, Kartbahnen, Museen und Clubs sind in Bayern ebenfalls geschlossen. Für einen Spaziergang, sportliche Aktivitäten im Freien oder Motorradausflüge darfst du auch nach draußen. Allerdings gelten für Bayern andere Regeln, was die Personen und Personenzahl betrifft. So kannst du diese Aktivitäten entweder allein machen oder mit Menschen, die mit dir in einem Haushalt leben, sprich Familienangehörigen oder WG-Partnern. In Bayern darfst du z.B. nicht mit einem Freund oder Nachbarn spazieren gehen oder Sport machen, aber mit deinem Lebenspartner und deinen Kindern beispielsweise schon. Neuerdings hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann auch kommuniziert, dass eine kurze Pause auf der Parkbank mit der Familie oder allein auf der Wiese ein Buch lesen durchaus erlaubt sind. Ausgiebige Picknicks in gemütlicher Runde werden allerdings geahndet.
Treffen in der eigenen Wohnung: Auch hier gibt es in Bayern strengere Regelungen. Solltest du nicht auf Hilfe angewiesen sein, darfst du zu Hause keinen Besuch von Menschen empfangen – außer von deinem Lebenspartner, den erziehungsberechtigten Eltern oder den Kindern. Generell aber empfiehlt das Innenministerium, die Personenzahl so klein wie möglich zu halten – gerade bei der Risikogruppe der Großeltern bzw. Eltern.
Shopping: Hier gelten fast dieselben Regelungen wie in Baden-Württemberg – mit Ausnahme der Baumärkte. Diese sind in Bayern nämlich geschlossen.
Für die Gastronomie, die Nutzung der Öffentlichen Transportmittel, Gottesdienste sowie Ehrenamtliche Hilfen gelten in Bayern dieselben Regelungen wie in Baden-Württemberg.
Weitere Infos sowie Fragen und Antworten zu den Ausgangsbeschränkungen in Bayern findet ihr auf https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php
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